Vorsicht beim Online Shopping – Verbraucherschutz deckt Preisschwindel auf

virtueller warenkorbNach Betrüger Apps und Schadsoftware kamen Datenlecks und Abhörskandale. Dass was noch vor Jahren auf dem Computermarkt passierte, hält inzwischen auch bei den mobilen Geräten Einzug. Dass nicht immer ein unfreiwilliger Zugriff auf das Smartphone für solch einen Skandal sorgen muss, zeigt ein Test der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen. Dort wurden Online Shops aufgrund ihrer Preisgestaltung überprüft, wirklich skandalös dabei, ist das Ergebnis, dass das Einkaufen per Smartphones teurer ist, als über einen Besuch über den PC.

Eigentlich ist es kaum vorstellbar, dass es überhaupt Preisunterschiede für ein und dieselben Produkte beim jeweils identischen Anbieter gibt. Es ist zwar nicht klar, ob die Preisunterschiede bei den Shopvarianten für mobile Endgeräte und für Standard Online Zugänge bewusst unterschiedlich gehalten werden, dennoch sind diese Mängel vorhanden und lassen somit auf eine bewusste Täuschung der Verbraucher schließen. Die Verbraucherzentrale in NRW hat diesbezüglich Stichproben vorgenommen, die schlussendlich zu den unterschiedlichen Summen führten.

Oftmals schlechte Online Shop Umsetzungen für Mobilfunkgeräte

Aufgefallen ist bereits bei der Bedienung der Online Shops die zum Teil ungenügende Benutzeroberfläche. Anstatt, dass das Angebot auf die unterschiedlichen Bildschirmgrößen ausgelegt oder angepasst worden wäre, mussten die Tester mit unpraktischen Seitenvergrößerungen und damit einhergehender Verschlechterung der Benutzung umgehen. Ein gleichzeitiges Problem hierbei: viele Angebote, Informationen und Services lassen sich über die Mobilfunkgeräte gar nicht erst auswählen und aufrufen. Eine weitere Diskrepanz zwischen Mobilgerätebrowser und normaler Internetdarstellung lag auch bei der Aufführung von Angeboten. So hatte ein Heimwerkermarkt in einer Werbeaktion eine Preisreduzierung von vielen Artikeln angepriesen. Diese waren in der Shop Version für mobile Geräte aber erst gar nicht aufgeführt. Zusammenfassend lässt sich in dieser Hinsicht eine ungenügende Portionierung der Shopangebote auf Mobilfunkgeräte feststellen.

Interessant dabei, der Trend geht immer mehr in Richtung mobiler Internetbenutzung, während die Zugriffe über das Festnetz weniger werden. Viele Anbieter haben diesen Trend noch nicht erkannt.

Weitaus kritischer als die genannten Punkte ist das folgende Ergebnis zu bewerten. Die Tester hatten in unterschiedlichen Onlineshops virtuelle Warenkörbe mit Produkten angelegt. Die Produkte und Shopseiten waren bei diesem Test unterschiedlich und damit auch nicht auf einen einzelnen Anbieter zurückzuführen. Preisliche Diskrepanzen wurden zum Beispiel bei Hygeneprodukten aber auch bei Technikangeboten gefunden. Ein Notebook verzeichnete dabei einen Preisunterschied von 200 Euro. Während es bei einigen Artikeln um kleine Summen ging, konnte wiederum bei einem TV-Gerät ein Unterschied von 150 Euro und mehr festgestellt werden. Die Tester stellten bei einem Testkauf einen Unterschied von insgesamt über 300 Euro fest.

Diese Art der Preisgestaltung ist nicht verboten

Selbst wenn den Shopbetreibern hier bewusst eine unterschiedliche Preisgestaltung für identische Artikel vorgeworfen werden könnte, diese Handhabung ist nicht verboten und somit auch legitim. In diesem Sinne haben die Anbieter das Recht auf ihrer Seite. Für die Verbraucher bedeutet dass im Umkehrschluss, dass sie ihre Einkäufe lieber nicht über das mobile Endgerät tätigen sollten. Die Informationsbeschaffung per Smartphone kann, wenn der Shop die Funktion denn überhaupt unterstützt, natürlich ohne Risiko durchgeführt werden, der Kauf der Produkte, sollte aber im eigenen Interesse ausschließlich über die stabilen und vollumfangreichen Computerbrowser erfolgen.

Nicht nur bei der Preisgestaltung fielen einige Onlineshops negativ auf, auch der Einkauf an sich verlief oft nicht reibungslos. Bereits eingepackte Angebote verschwanden aus dem virtuellen Einkaufskorb, oder aus einem Angebot wurde beim Kaufabschluss an der Shopkasse plötzlich wieder der reguläre Preis berechnet, von Angeboten also keine Spur.

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