Weiterer Erfolg gegen die Tarifregulierungen der Telekom

Unbenannt-1Die Telekom erhält nun auch im Bereich des Mobilfunks einen Dämpfer. Verbraucherschützer kritisieren bestimmte Bezeichnungszusätze der Mobilfunktarife, die fälschlicherweise als Flat gekennzeichnet sind.

Es handelt sich bei der Abmahnung durch die zuständige Stelle für Verbraucherschutz im Bundesland Sachen zwar nicht um eine richterliche Anordnung, dennoch reagierte der Telekommunikationskonzern umgehend. Der Telekom wird vorgeworfen, der Konzern bezeichne einen Mobilfunktarif mit dem Zusatz Flatrate, obwohl dem nicht so ist. Konkret bezieht sich die Abmahnung auf das Tarifangebot “Call & Surf Comfort via Funk“. Dabei handelt es sich um eine Mobilfunk Alternative zu den Festnetzanschlüssen der Telekom, die Geschwindigkeiten im Bereich von LTE und DSL realisiert. Obwohl dieser Tarif mit einer Geschwindigkeitsdrosselung ab einem bestimmten Volumen reguliert ist, verwendet die Telekom die Bezeichnung “Flatrate“.

Als Reaktion folgte eine Stellungnahme des Anbieters mit dem Inhalt, den genannten Tarif entsprechend anzupassen, beziehungsweise die Bezeichnung als Flatrate zu streichen.

Bereits im Oktober musste sich die Telekom einer richterlichen Verfügung beugen. Das Kölner Landesgericht vertrat die Meinung einer Sammelklage der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfahlen. Im Urteil hieß es, der Begriff Flatrate dürfe zukünftig nicht mehr im Zusammenhang mit Tarifen gebracht werden, die eine Beschränkung hinsichtlich der Geschwindigkeit beziehungsweise des Datenvolumens beinhalten. Bei den Flatrates wollte die Telekom ab einem Verbrauch jenseits von 75 GB eine Geschwindigkeitsbremse schalten. Damit werden Nutzer benachteiligt, die zum Beispiel Medien wie Filme oder Lifestreams über ihre Verbindung nutzen. Hierbei liegt der Datenverbrauch deutlich höher als bei einer “normalen“ Nutzung des Internets. Diese Unternehmensstrategie erzeugte große Kritik bei Verbrauchern und Verbraucherschutzgemeinschaften.

Einen anderen Weg beschreitet der Mitbewerber von E-Plus. Das Unternehmen hatte erst kürzlich eine Pressemitteilung veröffentlicht und eine Aufhebung ihrer Geschwindigkeitsbeschränkungen für alle Kunden ab Dezember dieses Jahres ausgesprochen. E-Plus nennt dies “Initiative Demokratisierung des Mobilfunknetzes“. Dank des Netzausbaus ist der Anbieter in der Lage seine Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 42MBit/S anzubieten. Diesen Vorteil sollen alle Kunden von E-Plus, inklusive Kunden der E-Plus Partner auch im Prepaid Bereich erhalten.

Währenddessen spricht die Telekom von einer engen Zusammenarbeit mit den Verbraucherstellen, um Schritt für Schritt mehr Transparenz für die Kunden des Konzerns zu schaffen.

 

Tagged

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

four − three =