Telekom Drosselung trotzdem zulässig?

Gemäß der Aussage des Kölner Landgerichtes darf die Telekom für die Kunden mit einem Pauschaltarif nicht die Surfgeschwindigkeit drosseln. Zu diesem Urteil ergeben sich viele Fragen und Antworten.

Ist die Drosselung der DSL-Bandbreite zulässig?

Eine Drosselung kann zulässig sein, doch dürfen die Angebote nicht als Flatrates bezeichnet werden, denn Kunden nehmen an, dass bei einer Flatrate die Bandbreite nicht verringert wird. Auf eine Urteilsbegründung wird noch gewartet, die Telekom hat zur Anfechtung des Urteils noch zwei andere gerichtliche Instanzen bemüht. Ob eine Drosselung vorgenommen werden darf, ist von der Urteilsbegründung abhängig.

Welche Gründe hat die Telekom für eine Drosselung?

In erster Linie muss die Telekom Geld verdienen, was ihr mit der Festnetztelefonie allerdings immer weniger gelingt. Viele Telefongespräche werden über Skype und weitere kostenlose VoIP-Dienste vorgenommen, die Preise für Festnetztelefonie fallen immer mehr. Die Telekom begründet ihr Vorgehen damit, dass sie keine teuren Glasfaserkabel verlegen und die Infrastruktur an die ständig wachsenden Datenaufkommen im Internet anpassen kann. Da nur die Inhalteanbieter profitieren, werden Verdienste der Telekom immer geringer. Die Telekom ist jedoch selbst Anbieter von Entertain-Paketen und genießt einen Sonderstatus, da keine Anrechnung dieser Inhalteangebote an die Volumengrenzen erfolgen soll. Um sich eine Durchleitung der Angebote ohne Drosselung zu sichern, will die Telekom diesen Vorteil an weitere Inhalteanbieter verkaufen. Nur die Anbieter, die sich für viel Geld eine Zusammenarbeit mit der Telekom sichern können, profitieren von der Drosselung der Bandbreiten.

Ist eine Drosselung von Flatrates im mobilen Internet weiterhin möglich?

Nach Auskunft einer Sprecherin der Verbraucherzentrale NRW ist das Urteil des Kölner Landgerichts nicht auf den Mobilfunk anwendbar, da die Mobilfunkanbieter die Bandbreite bei Erreichen eines bestimmten Datenvolumens durch die Kunden schon immer gedrosselt haben. Die Verbraucherzentrale will nicht gegen Drosselungen im Mobilfunkbereich klagen. Die Nutzung des mobilen Internets nimmt immer mehr zu, der neue Mobilfunkstandard LTE stellt vor allem für Kunden in ländlichen Gebieten eine Alternative zum Festnetz-Internet dar.

Wie wirkt sich das Urteil auf die Netzneutralität aus?

Das Urteil hat auf die Netzneutralität keine Auswirkungen; für deren Sicherung wäre ein letztinstanzliches Urteil oder ein Netzneutralitätsgesetz erforderlich. Von der EU-Kommission wurde bereits ein Verordnungsentwurf über Netzneutralität und Roaminggebühren verabschiedet, der allerdings gefährdet ist, da er schwammige Formulierungen enthält.

Alternativen für das mobile Internet

Wer das mobile Internet nutzen will, sollte einfach die Preise vergleichen, denn schließlich sind viele günstigere Anbieter als die Telekom auf dem Markt. Mit LTE kann man unterwegs und zu Hause mobil surfen und dabei verschiedene Datenpakete nutzen, ebenso findet man günstige Angebote mit hohem Datenvolumen für UMTS oder HSPA.

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