Samsung führt Regionalsperre bei neuen Mobilgeräten ein

mam_187448_297265_Fancybox_900pxManche Veränderungen werden von den Herstellern mobiler Produkte gerne verschwiegen, dann liegt es an anderen Stellen gewisse Umstände ausfindig zu machen und die Hersteller, um eine Stellungnahme zu bitten. So verhält es sich aktuell mit dem Hersteller Samsung, der seine neuen Produkte wie das Samsung Galaxy Note 3 oder das Galaxy S4 auch ohne Mobilfunkvertrag mit einem Art Simlock versieht.

Ein kleiner Hinweis mit großer Bedeutung

Die Sperre, die Samsung seinen aktuellen Produkten einverleibt blieb von Unternehmensseite bislang unkommentiert, beziehungsweise, ließ sich der koranische Hersteller erst nach einer Nachfrage zu einem pressetauglichen Statement bewegen. Folgender Hintergrund: Dem britischen Händler Clove war bei einer Warensendung von Samsung auf der Verpackung des neuen Galaxy Note ein Aufkleber aufgefallen, ein Siegel, das den Nutzer darauf hinweist, dass das erworbene Gerät nur in der Region freigeschaltet werden kann, in der es auch gekauft wurde. Das bedeutet. Samsung Geräte, die in Europa erworben wurden, können auch nur dort in Betrieb genommen werden und funktionieren auch nur mit den entsprechenden SIM-Karten der relevanten Mobilfunkanbieter. Der Betrieb eines solchen europäischen Samsung Produktes funktioniert als weder in den USA, Asien oder den anderen Regionen, die Samsung so deklariert.

Diese Maßnahme bedeutet zunächst einmal, dass die Bedeutung von Roamingkosten einen Wandel erfährt, beziehungsweise die Vermeidung dieser Kosten durch eine Auslandskarte nicht mehr möglich sind, außer das Gerät wurde anfangs dort für die Inbetriebnahme bei Samsung registriert. Wer also auf Reisen geht, muss die Roamingkosten des eigenen Mobilfunkanbieters oder eines kooperierenden Unternehmen in Kauf nehmen. Erst nach der Nachfrage des britischen Händlers gab es weitere Reaktionen von Samsung, so auch von Samsung Deutschland, das nun darauf hinweist, dass ein Samsung Smartphone nach der regionalen Registrierung weltweit genutzt werden kann. Auch wenn Samsung mit Smartphones oder Tablets mit Mobilfunkzugang also doch überregional telefoniert werden kann, gilt doch die SIM-Karten Pflicht desjenigen Mobilfunkanbieters, bei welchem ein Vertrag abgeschlossen wurde.

Nicht nur für Galaxy Note 3 oder Galaxy S4 relevant

Angenommen das jeweilige Samsung Gerät wird ohne Mobilfunkvertrag genutzt, muss dennoch eine SIM-Karte der jeweils regionalen Hersteller genutzt werden, die dort gültig sind, wo das Gerät auch erworben wurde. Ein in den USA gekauftes Samsung Galaxy Note 3 funktioniert also nicht mit Karten europäischer Dienstleister und umgekehrt. Diese Regelung gilt, für die folgenden Samsung Modelle die ab Ende Juli 2013 hergestellt wurden: Galaxy S3, Galaxy S4, Galaxy S4 mini, Galaxy Note 2 und Galaxy Note 3.

Zusammenhang mit neuem EU-Mobilfunk Gesetz?

Interessant ist dabei auch der Zusammenhang zu der geplanten EU-Offensive “Vernetzter Kontinent“. Hier plant die Europäische Union den Wegfall der Roaming-Gebühren innerhalb der europäischen Mitgliedsstaaten. Diese Regelung stößt bei Mobilfunkanbietern auf Ablehnung, da diese sich mit Roaminggebühren finanzieren. Ein Zusammenschluss dieser Anbieter mit Unternehmen wie Samsung macht also besonders Sinn, zumindest über die Regionengrenzen darüber hinaus weiter mit Roaminggebühren Geld zu verdienen.

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