Motorola ist mit dem Moto X, Moto G und neuerdings auch mit dem Moto E auf dem deutschen Markt aktiv. Diese drei günstigen Smartphones sind nicht nur beliebt, sie haben anscheinend auch Varianten einer patentgeschützten Technik verbaut. Der Paten-Inhaber, das deutsche Technikunternehmen LPKF Laser & Electronics hatte gegen Motorola geklagt. Das Landgericht Mannheim gab dem Unternehmen recht und verurteilte Motorola nun auf Unterlassung.
Das Urteil des Landgerichts Mannheim ist zwar nicht endgültig, Motorola kann in Berufung gehen, dennoch sorgt die Verurteilung für Aufsehen. Letztlich soll das Unternehmen dafür sorgen, dass die verwendete Technik aus dem Verkauf genommen werden soll, bereits verkaufte Smartphones sollen im geschäftlichen Bereich zurückgerufen werden. Pikant ist dabei, alle drei aktuellen Mobiltelefone von Motorola sind vom Urteil betroffen. Gleichzeitig wird dem Kläger der LPKF Laser & Electronics Schadensersatz zugesprochen. In einer Pressemitteilung betont der Hersteller, dass gegen das Urteil das Rechtsmittel der Berufung möglich ist. Das Motorola davon Gebrauch nehmen wird, darf angenommen werden. Eine öffentliche Stellungnahme gab es bislang weder von Motorola Deutschland noch vom Mutterkonzern Motorola USA oder Lenovo.
Antennentechnik sorgt für Patenverletzungen
In der Patenverletzungsklage gegen Motorola ging es LPKF Laser & Electronics um die unerlaubte Verwendung einer bestimmten Technik, des patentierten LDF-Verfahrens. Dies wird zur Herstellung komplexer Bauteile bei Antennen im Mobilfunk bei Handys oder Tablet PCs genutzt. Diese patent wurde in China im letzten Jahr für ungültig erklärt, das deutsche Unternehmen hatte daraufhin erfolgreich für die Wiederaufnahme des Verfahrens geklagt. Die genannten Mobiltelefone von Motorola verwenden wohl besagte Technik. Eine weitere Motivation seitens LPKF Laser & Electronics hinsichtlich der Patentrechte besteht im konsequenten Vorgehen gegen Fälschungen besagter Bauteile mit Patentschutz.
Firmenchef unterstreicht die Wichtigkeit zur Durchsetzung der Unternehmensinteressen
Der CEO des Unternehmens, Dr. Ingo Bretthauer, sieht sich anhand des Gerichtsentscheides bestätigt. Gleichzeitig unterstreicht er die Wichtigkeit der Durchsetzung der Patentrechte. „Je attraktiver ein Patent ist, desto härter muss man es verteidigen“, so der CEO. Dies gilt nicht nur für den Absatzmarkt in Deutschland, sondern ebenso in China.
Motorola startet in Deutschland durch
Zuletzt hatte Motorola das Moto E, das günstigste der drei aktuellen Smartphone-Modelle veröffentlicht. Es kostet nur knapp über 100 Euro, das Moto G ist für 160, restriktive 190 Euro mit größerem Speicher erhältlich. Mit dem Moto X hat das Unternehmen Anfang Juli den Moto Maker eingeführt. Dabei handelt es sich um ein Online-Baukasten-System zur Kreation von individuellen Moto X – Modellen. Dabei sind ca. 4000 Varianten des Zusammenbaus möglich. Dazugehören, verschieden farbige Rückseiten, Zierelemente und Materialien. Dabei sind zum Beispiel auch Rückschalen aus Echtholz zu konfigurieren möglich. Ob nun auch dieses Verfahren aufgrund der Rechtsprechung angehalten werden muss, wird sich zeigen.